Kontakt

Kurssuche

Suchbegriffe kombinierbar durch Komma - z.B. Englisch, A2,…

So geht's…

In 5 Schritten zum besten Suchergebnis!

« Zurück

- Bildungsgutschein (Arbeitsagentur)

Direkt zu den Kursen:

RecherchezieleRatgeber
 •  Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, 2035 Kurse zur Förderung)  i 
Cached, Erstellt 2024-12-03 07:07:23 in 0,039 s

Infos zum Bildungsgutschein:

Bildungsgutscheine dienen der Finanzierung von Weiterbildung. Vergeben werden sie von Beratern der örtlichen Agenturen für Arbeit (SGB III) oder den Jobcentern (SGB II). (Ausnahme: Da die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sog. Optionskommunen sind, erfolgt die Vergabe bei ALG II-Empfängern hier über die örtlichen Sozialzentren.)

Er beinhaltet Angaben über den Themenschwerpunkt (Bildungsziel), die maximale Dauer und den Förderhöchstbetrag und ist drei Monate gültig. Häufig ist der Gutschein regional begrenzt (Tagespendelbereich).

Einen generellen Anspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es nicht. Es ist eine sogenannte "Kann-Leistung", über die immer im Einzelfall entschieden wird. Die Förderentscheidung liegt im Ermessen der einzelnen Beratenden. Einen Bildungsgutschein kann bekommen, wer arbeitslos gemeldet ist, und wenn eine Förderung notwendig ist. Die Interessenten/innen müssen ihren persönlichen Bildungsbedarf begründen und eine Weiterbildung als das geeignete Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt darstellen. "Warum erhöhen sich Ihre Chancen, mit der angestrebten Weiterbildung eine Arbeit zu finden? Haben Sie ggf. schon Aussicht auf einen Job, sofern Sie bestimmte Kenntnisse nachweisen?"

Durch die Einführung von Bildungsgutscheinen liegt die Auswahl von Weiterbildungsmaßnahmen nicht mehr bei der Agentur für Arbeit oder den Jobcentern, sondern die Arbeitssuchenden haben eine höhere Eigenverantwortung für ihre individuelle Weiterbildung. Damit soll eine größere Wahlfreiheit ermöglicht und die Eigenverantwortung gestärkt werden.

Der Bildungsgutschein kann i.d.R. nur bei zugelassenen (zertifizierten) Maßnahmen und Trägern eingelöst werden. Bei der Auswahl müssen Interessenten/innen selbst darauf achten, ob der Bildungsträger ihrer Wahl über die notwendige Zulassung ("Akkreditierung- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV) verfügt und die Kosten damit tatsächlich übernommen werden können.

Ansprechpartner vor Ort /­Agenturen für Arbeit

weitere Informationen zum Bildungsgutschein auf der Seite der Agentur für Arbeit

KURSNET - Kursdatenbank der Agentur für Arbeit

Verlinkung zu entsprechenden Gesetzestexten auf www.­sozialgesetzbuch-sgb.­de

Information: erstellt am 05.01.07, zuletzt geändert am 22.04.24
^